Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Leistungen der Software Symbiose

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Software Symbiose GmbH als Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die der Provider auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz erbringt, kann er auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihm eine Pauschale von 0,80 Euro zu. Der Provider behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Besserungen vorzunehmen. Der Provider ist ferner berechtigt, die Leistungen einzuschränken; in diesem Fall sind auch die vom Kunden zu leistenden Zahlungen angemessen zu verringern. Soweit der Provider über den vereinbarten Rahmen hinaus kostenlose Zusatzleistungen erbringt, kann er diese jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Der Provider behält sich eine Anpassung der vereinbarten Vergütung für seine Leistungen an veränderte Kosten im Bereich der Erbringung von Providerleistungen vor, falls die allgemeine Kostenentwicklung ein Festhalten an den vereinbarten Konditionen für den Provider unzumutbar wird. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum Monatsende zu beenden.

Die Software Symbiose GmbH als Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen , die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Der Provider kann den Zugang zu Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies anfordern.

Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Berechnung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte 1024 MB, in Worten eintausendvierundzwanzig Megabyte, ein Megabyte 1024 Kilobyte und ein Kilobyte 1024 Byte.

2. Zustandekommen, Inhalt und Laufzeit des Vertrages

Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde:

Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Für Leasing, Miet-, Lizenz-, Wartungs- und Full-Service-Verträge gelten zusätzliche Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers (insbesondere Einkaufsbedingungen) wird hiermit ausdrücklich widersprochen, gleichgültig wann uns solche Bedingungen zugehen. Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

Sofern nichts anderes schriftlich bei Auftragsabschluß vereinbart wurde, sind alle Verträge – bis auf Telefonleitungs- bzw. Standleitungsverträge – mit einer 3-Monatsfrist kündbar. Telefonleitungs- bzw. Standleitungsverträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls sie nicht drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen folgenden Vertragsjahres schriftlich durch einen der Vertragspartner gekündigt wird.

Wir sind dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind beispielsweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse, eine fruchtlos durchgeführte Pfändung, die missbräuchliche Nutzung unserer Leistungen, die unbegründete Nichtzahlung des Monatsgrundpreises über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, die längerfristige rechtsgrundlose Nichtzahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren – soweit ein Betrag in Höhe von 55,00 Euro überschritten wird – oder eine gegen gesetzliche Vorschriften verstoßende Benutzung von unseren Kommunikationseinrichtungen und Dienstleistungen.

Bei schuldhaft falschen Angaben hinsichtlich Ihrer Bankverbindung, der Kreditwürdigkeit oder Ihrer Anschrift sind wir ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In diesem Fall räumen wir jedoch zuvor eine zweiwöchige Frist zur Berichtigung der Angaben ein. Falls diese Frist erfolglos verstreicht, sind wir jedoch berechtigt, unser Kündigungsrecht wahrzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass wir, falls wir aus von Ihnen zu vertretenden Gründen Ihnen gegenüber eine vorzeitige Kündigung aussprechen mussten, dazu berechtigt sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. Das bedeutet, dass wir auch von Ihnen Ersatz für denjenigen Schaden fordern dürfen, der uns dadurch entstanden ist, dass der Vertrag nicht über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinweg durchgeführt werden konnte.

Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in bei Vertragsabschluß gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir behalten uns Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.

Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in Euro (€) ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Wir berechnen die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kalkulationsfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluß und der vereinbarten Lieferzeit diese Faktoren (z. B. Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben usw.) ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Gewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragverhältnissen ist ausgeschlossen.

Einwände gegen Rechnung können nur innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich erhoben werden. Danach gilt die Rechnung als angenommen.

4. Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (Zahlungsverzug), Vermögensverschlechterung, Stundung

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unzufriedene Auskunft, so können wir bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistung einstellen. Wird diese Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald eine Teilzahlung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig bei uns eingeht. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen zu verlangen. Der Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Prozentsatz des Basiszinssatzes, der bei Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gilt, ist mit 3,62 % bestimmt. (§247 Abs.1 Satz1 BGB). Nach der 30- Tage- Regelung kommt der Schuldner spätestens nach Ablauf der 30 Tage in Verzug. Bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, ohne schriftliche Mitteilung, sämtliche Leistungen, insbesondere Kommunikations-Verbindungen und Domains mit einer Frist von 8 Tagen stillzulegen bzw. zu sperren. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Kunde.

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (Zahlungsverzug), sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden.

Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten.

Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstands durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6. Lieferung, Gefahrübergang und Entgegennahme

Wir liefern nach unserer Wahl ab Werk, ab unserer Niederlassung oder ab Bayreuth unter vorläufiger Übernahme der anfallenden Kosten, die wir dem Auftraggeber effektiv oder pauschal in Rechnung stellen können. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden zu versichern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn wir Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 9 entgegenzunehmen.

7. Annahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und Auftraggeber mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, können wir 20% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistung und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zumachen.

8. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen und nur auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen, und verjährt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre nach Lieferung bzw. Leistung. Eine evtl. darüber hinausgehende Herstellergarantie geben wir entsprechend deren Inhalt an den Auftraggeber weiter.

Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unserer Aufstellbedingungen, natürliche Abnützung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch uns verschuldet sind. Wir haften nicht für die Lauffähigkeit von Programmen auf Hardware, die nicht von uns geliefert wurde. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistungsverpflichtung von uns aufgehoben. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung (Schlechtleistung), wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Nachbesserungen bzw. dem Einsatz hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw. den Ersatz von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sowie Ansprüche auf Schadenersatz aus positiver Vertragverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Nichteinhaltung von zugesicherten Eigenschaften. Der Höhe nach ist eine etwaige Haftung stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluß, z. B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung, unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftragsgebers, die Regelung unter Abschnitt 1 und 6 entsprechend. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche gelten. Der Hersteller gewährt eine 24 Monate Gewährleistungsgarantie. Sind wir „nur“ Lieferant für eine Ware, kümmern wir uns um die Reklamation, wenn die Ware unser Haus wieder erreicht hat. Kosten, die mit Holen, Ein- oder Umbau defekter Ware zur Reklamation anfallen, müssen vom Kunden getragen werden. Werden wir damit beauftragt, wird dieser Aufwand in Rechnung gestellt.

9. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider die technische Möglichkeit hat, das auf dem Webserver des Providers gegebenenfalls gespeicherte Seitenangebot und weitere dort abgelegte Daten des Kunden sowie den Nachrichtenverkehr, der über den Webserver läuft, jederzeit einzusehen. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit, der von ihm ins Internet übermittelten bzw. von ihm empfangenen Daten, trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. Die Software Symbiose GmbH haftet nicht für Angriffe aus dem Internet oder dem Intranet und deren Folgeschäden.

Sämtliche Log-Dateien, gleich welcher Art, dürfen vom Provider nach 6 Monaten gelöscht werden. Deshalb können Einwände gegen Rechnung nur innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

10. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten und Rechte Dritter

Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Vermietung von Plattenspeicher ist (Webhosting), versichert der Kunde ausdrücklich, daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.

Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und – soweit vorhanden – die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte /z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

Der Provider ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 10 unzulässig sind, ist der Provider berechtigt, die Präsenzen zu sperren oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen.. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, daß der Kunde den Nachweis erbringen kann, daß eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritter wieder verfügbar machen. Die jeweilig zu entrichtenden Gebühren bleiben davon unberührt.

Der Kunde stellt den Provider von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

11. E-Mail und Newsgroups

Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-Adressen ist, gilt der in § 3 b) erklärte Gewähreistungsausschluß sinngemäß auch für E-Mail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen des Providers. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Internetzugang nicht zur Versendung unerbetener Werbeschreiben („spamming“) an eine Vielzahl verschiedener Empfänger zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind einzelne Schreiben, wenn die Gesamtzahl im Monat 100 nicht übersteigt. 

12. Haftungsbeschränkung

Die Software Symbiose GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Anwendung der von ihr gelieferten Ware, insbesondere von Hard- und Software entstehen. Die Software Symbiose GmbH haftet nicht für die Ablauffähigkeit und Funktionsfähigkeit von gelieferter Ware, insbesondere von Hard- und Software. Gewährleistung erstreckt sich nur auf fehlerfreie Datenträger. Für Hardware gilt die jeweilige Gewährleistung des Herstellers.

Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im übrigen schließt er seine Haftung aus, soweit es nicht die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten betrifft. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf einen Betrag von 5.000,00 € beschränkt.

13. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains

Die Software Symbiose erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die Software Symbiose hierauf Einfluss hat oder davon Kenntnis erlangt. Insoweit ist eine Haftung der Software Symbiose ausgeschlossen. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche „de“- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service der Software Symbiose unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der Software Symbiose ausgeschlossen. Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird die Software Symbiose eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird die Software Symbiose weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern. Die Software Symbiose betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die Software Symbiose und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. Die Software Symbiose führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch. Der Kunde erhält die Rechte an dem eingetragenen Namen.

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es der Software Symbiose freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird die Software Symbiose hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen.  

Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei der Software Symbiose betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Die Software Symbiose wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Die Software Symbiose kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen.

Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber der Software Symbiose hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen Software Symbiose und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch, .biz, .info, .pro), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.

13.1. Domains-Kosten

Für den Kunden entstehen Kosten bei Registrierung einer Domain, Schließen einer Domain (Close-Antrag), Umstellung einer Domain (KK-Antrag) sowie Änderungen zum Domainsinhaber (Change-Antrag). Diese Kosten sind einmalig. Die Preise sind der jeweils gültigen Preisliste der Software Symbiose GmbH zu entnehmen und werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.

Für den Betrieb der Domain fällt eine Jahresgebühr an, die jeweils zum Jahresanfang, erstmalig nach Registrierung der Domain erhoben wird. Eine Domain kann jeweils 3 Monate vor Ende ihres Betriebsjahres gekündigt werden. Dabei fallen einmalig eine Close-Gebühr (siehe oben) an. Wird der Close-Antrag von den Top-Level-Domains-Registrierungsbehörden nicht bis Ende der Domains-Jahresgebühr bearbeitet, wird die Domainsgebühr noch einmal fällig.

Die Preise sind der jeweils gültigen Preisliste der Software Symbiose GmbH zu entnehmen und werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.

14. Software

Software, Softwarelizenzen und Dienstleistungen sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand ist bei allen Verträgen ausnahmslos Bayreuth.
Stand: 29.08.2008

Alle bisherigen AGB der Software Symbiose GmbH verlieren mit dieser Fassung Ihre Gültigkeit.

Software Symbiose GmbH
Richard-Wagner-Str. 54
95444 Bayreuth

www.symbiose.com
info@symbiose.com
Tel: 0921/761260
Fax: 0921/761261

Geschäftsführer:
Franz Herrmann, Hendrik Walter

Sitz der Gesellschaft: Bayreuth, Amtsgericht Bayreuth, HRB 2462