Datenschutz

Unter Datenschutz wird nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Schutz von personenbezogenen Daten, die automatisiert verarbeitet werden verstanden.

Ab 10 Personen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten wird nach dem BDSG ein Datenschutzbeauftragter benötigt. Die Umsetzung der Datenschutzanforderungen des BDSGs ist keine Kür, sondern Pflicht für jedes Unternehmen.

Unser Partner, die Datenschutz Symbiose hat es sich zur Aufgabe gemacht, Datenschutz nach den Grundsätzen des BDSG in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Sie unterstützt Ihren Datenschutzbeauftragten oder setzt für Sie als externer Datenschutzbeauftragter die gesetzlichen Vorgaben Zug um Zug um.